Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V.
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Vereinsgeschichte
Die
Gründe für diese Initiative lagen im Bedürfnis nach gegenseitigem Austausch
unter den Bedingungen der Nachkriegszeit, vor allem aber in der neuen
Verfassungslage, die zu gemeinsamer Beratung anregte. Die Gründung sollte
daneben eine befürchtete politische Spaltung der Staatsrechtslehrer durch
eine besondere Betonung der Wissenschaftlichkeit der Berichte und
Diskussionen verhindern. Gleichzeitig behielt man sich aber vor, "in
wichtigen Fällen zu Fragen des öffentlichen Rechts durch Eingaben an
Regierungen oder Volksvertretungen oder durch öffentliche Kundgebungen
Stellung zu nehmen". Die Motive waren also gemischt; sie waren
wissenschaftlicher und wissenschaftspolitischer, standes- und
universitätspolitischer Natur. Die
Vereinigung tagte von 1924 an jährlich an wechselnden Orten und griff in den
Jahren der Weimarer Republik ausgesprochen aktuelle Themen auf, etwa die
Frage nach dem Föderalismus unter der neuen Verfassung, die Diktaturgewalt
des Reichspräsidenten, die Grundrechte, die Staatsgerichtsbarkeit und das
Wahlrecht. Bald bürgerte sich ein, je ein Doppelreferat zum Staatsrecht und
zum Verwaltungsrecht halten zu lassen. So wurde über die Lage der
Verwaltungsgerichtsbarkeit berichtet, über das Kommunalrecht, das
Steuerrecht, das Verwaltungsrecht der öffentlichen Anstalt und das Recht des
öffentlichen Dienstes. In
der Endphase der Weimarer Republik fiel schon die Tagung des Jahres 1932 aus.
Als dann das "Kabinett Hitler" an der Macht war, ließ man auch die
folgende Tagung "mit Rücksicht auf die politische Lage" fallen. Die
Opfer des nun zur Regierungspolitik gehörenden Rassismus sowie der
politischen Unterdrückung schieden aus der Vereinigung aus, an der Spitze das
Vorstandsmitglied Hans Kelsen. Die beiden anderen Vorstandsmitglieder, Carl
Sartorius und Otto Koellreutter, legten den Vorsitz nieder, führten die
Vereinigung formal bis 1938 weiter und lösten sie dann auf. Koellreutter
wurde ermächtigt, die Akten der Vereinigung zu vernichten. Letzteres ist
offenbar auch geschehen. Während des Zweiten Weltkriegs gab es zwar Treffen
von Staatsrechtslehrern, aber es waren keine Treffen der Vereinigung und sie
waren auch nicht in anderer Weise repräsentativ. Insgesamt drückte sich in
diesem äußeren Verfall auch der innere Bedeutungsschwund des Fachs unter den
Bedingungen der Diktatur aus. Der
Neuanfang der Vereinigung ging zunächst von Walter Jellinek, dann auch von
Erich Kaufmann, Hans Helfritz und Richard Thoma aus. Bei der Frage, wen man
zur ersten Tagung am 21. Oktober 1949 einladen könne oder solle, brachen die
politischen Fragen der NS-Belastung, des Verhältnisses zu den ins Ausland
vertriebenen Kollegen, der Aufnahme von Kollegen aus der "Ostzone"
sowie des Neubeginns mit denjenigen in der Schweiz und in Österreich auf. In
der Atmosphäre des "Kalten Kriegs" und einer auf Integration
angelegten Innenpolitik setzte sich bald eine nachsichtige Linie durch, was
die nationalsozialistische Vergangenheit anging, ausgenommen einige Fälle
eindeutigen Engagements für den NS-Staat. Klar ablehnend verhielt man sich
dagegen gegenüber neuen Aufnahmevorschlägen aus der "Ostzone". Ab
etwa 1951 war die so definierte Normalität wiederhergestellt. An den Themen
der jährlichen Tagungen zeigt sich allerdings, wie eng die Vereinigung und
ihre Geschichte mit den politischen Fragen der Nachkriegszeit verzahnt war.
Referate über "Enteignung und Sozialisierung" (1951), "Der
deutsche Staat 1945 und seither" (1954) oder "Die Berufsbeamten und
die Staatskrisen" (1954) bezogen sich auf höchst konkrete Probleme, um
deren Beantwortung mit Leidenschaft gerungen wurde. Hierüber
und über die Tagungen der folgenden Jahre hat Hans Peter Ipsen ausführlich
berichtet. Alle wichtigen Themen des inneren Aufbaus der Bundesrepublik, der
Wiedergewinnung der Souveränität und des Hineinwachsens in Europa sind
behandelt worden, ebenso wie grundsätzliche, aber auch speziellere Fragen des
modernen Verwaltungsrechts. Zwei Ausnahmen von den normalen Abläufen verdienen
allerdings hervorgehoben zu werden: zum einen die Sondertagung der
Vereinigung in Berlin zum Thema "Deutschlands aktuelle
Verfassungslage" (April 1990), also zum damals noch nicht
abgeschlossenen Prozeß der Wiedervereinigung, zum anderen die 50 Jahre nach der
Wiederbegründung der Vereinigung gehaltenen Vorträge über "Die deutsche
Staatsrechtslehre in der Zeit des Nationalsozialismus" (2000). Die
Vereinigung ist im Laufe der Jahrzehnte von etwa 100 Mitgliedern (1950), über
200 (1970) auf heute 650 Mitglieder angewachsen. Hierin kommt die
Ausweitung des Universitätsstudiums in den 1970er Jahren, der
Bedeutungszuwachs des Öffentlichen Rechts und des Europarechts sowie die
Neugründung von Juristischen Fakultäten in den neuen Ländern zum Ausdruck.
Das verändert die Kommunikation der Mitglieder untereinander und führte zur
Gründung von Arbeitskreisen (Verwaltung, Europäisches Verfassungsrecht), die
üblicherweise am Mittwochvormittag vor Beginn der Jahrestagung der
Vereinigung zusammentreten. Die Referate und Diskussionen der Vereinigung zu
den jeweiligen Beratungsgegenständen finden weiterhin im Plenum statt. Nur so
wird dem Gründungsgedanken der Vereinigung, Forum gemeinsamer Beratung zu
sein, hinlänglich Rechnung getragen. Literaturhinweise |
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Diese Seite wurde zuletzt am 19. Januar 2010 geändert. |